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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  §1   Allgemeine Bestimmungen    
a)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
b)
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
c)
Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
d)
Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
e)
Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von dieser und weiteren Veranstaltungen, ohne Rückerstattung von Teilnahmebeträgen, vor.
  §2   Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung    
a)
Der Einlass zu allen Veranstaltungen erfolgt nur mit gültigem, amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass), der dem Einlasspersonal vorzuzeigen ist. Fremdländische Ausweisdokumente können nur akzeptiert werden, wenn in ihnen eine deutsche oder englische Übersetzung enthalten ist oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments in einer der o.g. Sprachen vorliegt.

Mindestalter:
1.Veranstaltungen ausschließlich für Volljährige:
Für Veranstaltungen, die ab 18 gekennzeichnet sind muss jeder Teilnehmer das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Minderjährigen wird der Zutritt zu den Veranstaltungs- und Vorräumen AUSNAHMSLOS verwehrt. Meldet sich ein Teilnehmer mit falschen Geburtsdatum für die LAN-Party an und wird ihm deshalb die Teilnahme verweigert ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ausgeschlossen.
2.Veranstaltungen, die ausdrücklich die Teilnahme Minderjähriger zulassen:
Für Veranstaltungen, die eine Teilnahme Minderjähriger ausdrücklich vorsehen muss jeder Teilnehmer das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Es wird vom Veranstalter keinerlei Verantwortung für die Teilnahme Minderjähriger übernommen. Sollten dennoch Minderjährige teilnehmen wollen, so muß für diese eine von allen Personensorgeberechtigten unterschriebene Vollmacht dem Veranstalter vorliegen, die dieser vorher zur Verfügung stellt. Minderjährigen dürfer nur für ihr Alter geeignete Software benutzen und sich nur in den für sie ausgewiesenen Bereichen des Veranstaltungsorts aufzuhalten. Bei Mißachtung erfolgt ein sofortiger Verweis der Veranstaltung ohne Erstattung des Teilnahmebeitrags.
b)
Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
c)
Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware des weiteren zur Teilnahme nötig ist.
d)
Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
e)
Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
f)
Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
  §3   Bestimmungen während der Veranstaltung    
a)
Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen ohne ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu erstatten.
b)
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
c)
Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d)
Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauchverbot . Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden. Alkohol darf in normalen Mengen konsumiert werden, bei Misbrauch erfolgt ein Verweis aus der Halle.
e)
Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoovern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
f)
Es ist verboten Geräte, die nicht direkt mit dem Betrieb des Computersystems, das zur Teilnahme benötigt wird, in Zusammenhang stehen, mitzubringen oder anzuschließen. Dies trifft besonders auf stromintensive Geräte wie Mikrowellen oder Wasserkocher zu!. Für Außnahmen ist vom Veranstalter vorher eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
g)
Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
h)
Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch einsicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).
i)
Der Veranstalter verpflichtet sich zu Bereitstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
j)
Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen so schnell wie möglich zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
k)
Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
l)
Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters darf auf der Veranstaltung nichts angekauft oder verkauft werden.
m)
Falls eine Veranstaltung die Teilnahme Minderjähriger vorsieht, ist es den volljährigen Teilnehmer nur in besonderen Bereichen gestattet indiziertes Material zu spielen, auszustellen, anzuschlagen, vorzuführen oder sonst zugänglich zu machen. Diese Bereiche dürfen von den Minderjährigen nicht betreten werden können, dürfen für diese nicht einsehbar sein und müssen vom Veranstalter als solche ausgewiesen sein.
n)
In jedem Fall ist es verboten einem Kind oder Jugendlichen auf konventionellem Wege oder durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, indiziertes Material anzubieten, zu überlassen oder zugänglich zu machen!
o)
Um die Privatsphäre der Teilnehmer zu wahren ist es untersagt Daten, die über das Netzwerk verschickt werden ohne Erlaubnis des Veranstalters zu protokollieren oder auf andere Weise zu speichern.
  §4   Turniere und Preisvergabe    
a)
Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b)
Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
c)
Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
d)
Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
  §5   Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung    
a)
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
b)
Bei besonders starker Verschmutzung, kann der Veranstalter vom Teilnehmer eine gesonderte Reinigungsgebühr auch noch im Nachhinein erheben.
c)
Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
d)
Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für von ihm mitgebrachte Sachen. Siehe auch §3 h). Eine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung durch den Veranstalter, außer bei grob fahrläßigem Verhalten, ist ausgeschlossen.
e)
Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
f)
Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.

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