Forum > 17 Jahre.Erlaubnis der Eltern?! [CLOSED]
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Autor | Thema: 17 Jahre.Erlaubnis der Eltern?! [CLOSED] | ||||
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NEW Clan: RealPlay Postings: 9 |
Hallo,
ich wollte mit meinem CLan auf die Lan hier kommen un bei diversen Tunieren mitspielen.Das Problem isch das ich bei unserem 5on5 Team der jüngste mit 17 bin.Ich weiß das es auf anderen Lan`s auch geht das man rein kommt wenn man eine Bestätigung von den Eltern mitbringt. Wäre nötig das es gehen würde ich denke damit wird es keine Probleme geben. Will mein Team nicht entäuschen Danke schonmal für Antwort. LG Bongy |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 2174 |
Hallo Bongy,
Es tut mir Leid aber diese LAN ist ab 18 Jahren, es wird dort keinen U-18 Bereich geben und somit darf keiner unter 18 Jahren diese Halle betreten. Wir Veranstalten auch LAN-Partys die ab 16 sind, also schau doch ab und zu mal hier vorbei. Für die Teilnahme bei solch einer Veranstaltung brauchst du dann diese Erlaubnis der Eltern. Dieses Thema wurde hier auch schon dikutiert: http://www.netquarter.org/forum/?do...owthread&id=466 [Editiert von |NQ|Igge am 09.Jan.2006 um 15:13] |
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NEW Clan: RealPlay Postings: 9 |
ich bins nochmal.
ich hab mir eure AGB`s durchgelesen und bin auf folgendes gestoßen Im §2a steht "Jeder Teilnehmer muß das Alter von 16 Jahren erreicht haben. Es kann keinerlei Verantwortung für die Teilnahme Minderjähriger übernommen werden. Sollten dennoch Minderjährige, das heißt Jugendliche im Alter zwischen 16 und 17 Jahren, teilnehmen wollen, so muß für diese je eine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend sein oder es muß dem Veranstallter eine, von allen Personensorgeberechtigten unterschriebene, Einverständniserklärung des Veranstallters vorliegen. Außerdem erklären sich die Minderjährigen damit einverstanden nur für ihr Alter geeignete Software zu benutzen und sich nur in den für sie ausgewiesenen Bereichen des Veranstaltungsorts aufzuhalten." Meinen Elten die mit meinem CLanmates vertraut sind übergeben einem meiner Clanmates die Verantwortung un damit auch die Aufsicht über mich. Das ist ja laut dem Gesetzt erlaubt (Hab bissel nachgefragt) also wäre ich mit einer erklärung meiner eltern spielberechtigt. Oder Liege isch Falsch?! LG Bongy |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 641 |
nein das was du da gerade gepostet hast gilt wenn die LAN ab für U18 also auch für 16 und 17jährige ist. bei Ü18 LANs hast du keine Chance!
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 1058 |
Hallo Bongy, soweit so gut. Aber da wir die LAN ab 18 Jahre ausgeschrieben haben, haben wir auch keinen Bereich für die unter 18 Jährigen Spieler eingeplant und wie du so schön aus unserer AGB es herrausgefunden hast musst du dich in einem Bereich für die U18 Spieler aufhalten. Somit können wir Spieler unter 18 Jahren den Zutritt auf die ZP X nicht gestatten. MfG PsychoBoy __________________ CSS 5on5 Finale ExiLAN "A-Lang wieder sauber" Ich will schaffe mit de' Hände! ... tippen und so =) |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 809 |
Ich gebe zu, den Punkt welchen Du ansprichst ist so auszulegen wie Du es sagst. Es sei denn man beachte den Punkt den ich oben zitiert habe. Die Ankuendigung ist eine Ü18LAN, das bedeutet: Dort werden, vorraussichtlich, Spiele gespielt, die fuer Dein Alter keine Altersfreigabe besitzen. Meine persoenliche Meinung kann man zu dem Thema im Lanparty.de Forum nachlesen, weshalb ich nicht weiter darauf eingehe. Hoffe trotzdem das wir uns auf einer der folgenden LANs mal sehen. MfG Uwe __________________ We'd hurdle down the mountain so fast that the crack of our bodies hitting the tree wouldn't even resonate in their ears before we'd pounce up and say 'I'm OK.' They know were not OK. Hell, even if they miss that pair of squirrels running away with our hacky sacks, one glance down at the color of the snow would hint that there might be some trauma. |
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NEW Clan: RealPlay Postings: 9 |
meine einzigen wege wo ich machen würde wären zur Küche,zum WC,zur Ruhezone un vor die Halle zum luft schnappen. Ich kann mir dann die augen verbinden das ich nichts sehe.
wir sind ein eingespieltes 5on5 Team das seit 3 Monaten gut zusammen spielt un nun wollten wir unser können auf dieser Lan testen.Was isch daran so schlimm wenn ich einmal ein spiel sehe das erst ab 18 freigegeben ist?!meint ihr nicht das ich selber schon welche auf em PC habe?! die bestätigung der eltern liegt doch vor un mit mir habe ich 4 andere leute die zwischen 18 un 22 jahre alt sind. da wird man bestimmt was machen können. lg Bongy |
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NEW Clan: Real Ammo Wasterz Postings: 743 |
srry bongy, aber so geht des net... du darfst überhaupt nicht die möglichkeit haben auf fremde bildschirme im Ü18 Bereich zu sehen, und darauf ist die lan nicht ausgelegt... auserdem muss der veranstalter die aufsichtsplicht mitübrernehmen und ist auch verantwortlich wenn was vom jugendamt beanstandet wqird... du wirst keine möglichkeit haben auf diese lan zu kommen....hart aber so isses. eine u18 lan zu verantstalten ist so viel risiko und mehrstress dasses sich kaum mehr lohnt...
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 641 |
das ganze liegt nicht an uns, sondern an den herrschenden gesetzen!
ob es uns interessiert ob du die spiele siehst oder sie spielst tut garnix zur sache aber wenn die Polizei auf einmal da steht mitm Jugendamt... dann is die sache gelaufen, deshalb gibts auf der LAN auch keine U18 teilnehmer kannst ja zu einer LAN kommen die ab 16 freigegeben ist.. Bis dann grüßle chaos |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 2174 |
Sorry, aber da können wir definitiv nichts machen.
Wenn das Jugendamt oder die "Ordnungshüter" mitbekommen das ein Minderjähriger auf einer unserer LAN- Partys ist dann können wir ByeBye zu unserm Verein sagen und unser Vorstand wandert in den Knast :-) Ich denke du kennst den Gesetzetschungel Deutschlands und über diese Bürokratie können wir uns leider nicht hinwegsetzen. Ich kann dich verstehen das es für euch sehr ärgerlich sein muss aber wir können da wirklich nichts machen SORRY [Editiert von |NQ|Igge am 09.Jan.2006 um 17:02] |
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NEW Clan: RealPlay Postings: 1 |
hi, ich bin auch einer vom realplay clan der an der lan teil nimmt, zu dem letzten eintrag muss ich sagen is net ganz so wie du sagst mit verein schliesen und so, wenn er ne vollmacht seiner eltern hat und unter meiner aufsicht steht haut das hin. Die Info hab ich von einem bekannten der Rechtsanwalt ist.
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NEW Clan: Kein Clan Postings: 1 |
Hallo mal an Alle der NetQuarter e.V. !
Damit ich nicht als Unbekannter an der Unterhaltung teilnehme, stelle ich mich hiermit erst einmal vor! Meine Name ist Steven, im CS und bei NetQuarter-online.de unter seriouZ mit dabei, bin 21 und ebenfalls Teammitglied des Clans RealPlay, in dem auch Bongy mitspielt! Zum Thema Teilnahme an der Lan in Stutensee: Ich finde es zwar sehr lobenswert, dass ihr so genau auf eure Regeln achtet, allerdings hier meine Bitte! Wie schon gesagt bin ich mit Bongy's Eltern gut vertraut, ich spiele schon eine sehr lange Zeit mit ihm zusammen und auch was den Clan angeht, mit dem wir sehr erfolgreiche Wege einschlagen wollen und auch mit Sicherheit werden, bin ich mit ihm bestens im Einklang Was ich euch vorschlagen möchte: Wir können zusammen einen Vertrag aufsetzen indem ich unterschreibe, dass ich die VOLLE Verantwortung über die Taten und die daraus resultierenden Folgen auf mich nehmen werde! Somit seid ihr ja sozusagen aus dem Schneider! Nur bitte cuttet nicht unseren Squad! (( Die Lans sind sehr wichtig für unseren Clan! Lasst uns bitte auf einen gemeinsamen Nenner irgendwie kommen! Gruß Steven |
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NEW Clan: Real Ammo Wasterz Postings: 743 |
Von Lanparty.de
uns sind einfach rechtlich die Hände gebunden, denn die party ist nicht auf u18 ausgelegt.. und jugendschutzverlezungen sind kein kavaliersdelikt. da hilf auch eine vollmacht nichts. wenn du den rest noch wissen willst: klick [Editiert von |NQ|Gnom am 09.Jan.2006 um 17:37] __________________ |
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NEW Clan: RealPlay Postings: 9 |
die spiele was gespielt werden wo ich nicht dabei sein dürfte wäre Quake 3 und Quake 4 die anderen Spiele sind alle ab 16 je nach Version.
Könnte man da nicht was machen das sagen wir von mir solange Quake 3/4 gespielt werden ich den raum verlasse oder sonst etwas da wird es bestimmt irgendetwas geben. Zu dem Thema mit dem Vertrag wenn man einen Vertrag aufsetzen würde in dem einen von ihnen,dann einmal ich un meine Aufsichtsperson unterschreiben würde ich dem steht das meine Aufsichtperson dafür zuständig ist.Damit würdet ihr nicht mehr dafür Haften un alles wäre eigentlich ok. Ich hab mit nem Anwalt darüber gesprochen da einer zufällig bei uns war un er hat gemeint durch einen Vertrag der von ihnen sowie mir meinen eltern und der Aufsichtsperson unterschrieben wird würdet ihr nicht dafür haften. Wir könnten auch gerne Telefonieren dann könnte man es genauer bereden. Bei der cXt ist es genauso geregelt das man durch eine bestätigung der Eltern spielen darf. Noch etwas zur cXt ich hab mit mehren Leuten gesprochen die letztes mal dort anwesehen waren un dort gibt es ebenso keine U18 bzw Ü18 bereich MfG Bongy |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 2174 |
Hi, das mag richtig sein was die Sperrzeit eines Minderjährigen betrifft, aber du kannst mir nicht erzählen das uns dein Anwalt bestätigt das er bei indizierten Spielen (ab 18) zusehen geschweigenden spielen darf, und da wir unsern anderen Teilnehmern das nicht verbieten werden kann dein kumpel leider nicht auf unsre LAN kommen. |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 1660 |
die Sache mit der Einverständniserklärung ist folgende:
Nicht einmal deine Eltern dürfen dir erlauben, dass du jugengefärdende Dinge konsumierst oder siehst. Nur zu Hause kann es keiner kontrollieren, und deswegen ensteht bei vielen Jugendlichen das Gefühl ihre Eltern wären in dieser Hinsicht die letzte Instanz. Keiner darf dir erlauben das Jugenschutzgesetz zu umgehen. Deswegen schützen uns solche "Verträge" nicht vor Ärger mit der Justiz. Wir bieten wie schon gesagt, mehrmals im Jahr Lans für U18er an und wenn man sich mal die Resonanz bei den U18 Jährigen ansieht dann fragt man sich, ob es sich überhaupt lohnt soviel Aufwand dafür zu treiben.(Sichtschutz,permanente Einlasskontrolle, getrennte Bereiche usw.) Und am Ende kommt nur ne Handvoll U18, das ist wirklich traurig. __________________ Queo, ergo facio |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 1481 |
LAN-Party Infos
Mindestalter: 18 Jahre Welches von diesen 3(?) Worten wird daran nicht verstanden? Soll kein Flame sein, nur Tatsache! __________________ Gruss&Keks =quiEtschEEntchEn= [ "Offline? Was ist das? Wo kann man das Downloaden?" ] I killed the Backbone... And all I got is this lousy signature... "The Rubber Duck knows no frontiers, it doesn't discriminate people and doesn't have a political connotation." -Florentijn Hofman- |
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NEW Clan: Kein Clan Postings: 53 |
ü18 ist so gemeint wies da steht ganz recht!
btw wenn der anwalt keine ahnung vom thema hat und so sagste ihm er soll einfach ma googeln und seinen horizont erweitern :-) *ironieoff* tut mir ja echt leid aber diesen "vetrag" kann man nur auf lans ab 16 machen zumal die cXt auch ab 16 war |
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NEW Clan: Kein Clan Postings: 53 |
ach nurma aus interessehalber wie habt ihr auf der cXt abgeschnitten?
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NEW Clan: RealPlay Postings: 9 |
mit dem jetzigen team waren wir nochnet cXt
ich wette mal unter den jetzigen anmeldung sind auch 16 bzw 17 jährige dabei also könnte ich es genauso machen wie die un einfach anmelden un hinfahren un dann reinkommen und spielen. also isch des genau käse da komm ich lieber mit nem vertrag usw. das ihr nicht dran seit wenn ich spiele un dann wird so ein theater draus gemacht [Editiert von Bongy am 09.Jan.2006 um 20:29] |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 768 |
Das kann gut sein, aber die kommen auch nicht in die Halle rein. Bei uns wird von jedem der Ausweis kontrolliert. |
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NEW Clan: RealPlay Postings: 9 |
d.h. die überweisen dann un haben gezahlt un dann kommen se net rein oder wie?!
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NEW Clan: Kein Clan Postings: 53 |
jap es ist auf fast jeder lan so das am eingang der ausweis kontrolliert wird selbst wenn du überwiesen hast muessen die orgas ja erstma checken ob da wirklich der geldspender vor ihnen steht oder nicht?
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NEW Clan: RealPlay Postings: 9 |
hier habe ich eine vordruck gefunden wegen U18
U18 Formular ich seh da kein problem nur weil ein 17 jähriger an einem CS 1.6 Tunier mit seinem Clan teilnehmen will. Eltern sind dafür und haben absolut nix dagegen da sie die Spieler selber alle kennen.Ich bin nunmal 17 un spielen bei denen anderen der nächst älter ist dann schon bei 19 un der älteste sogar bei 22.Und wie gesagt in §2a steht es selbst geschrieben.Und durch die Vollmacht der Eltern wird die Regelung aufgehoben. LG Bongy |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 1344 |
wenn Du da durch unsre Einlasskontrolle kommst. aber versuch es ruhig... __________________ Kassenwart@NetQuarter.org |
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NEW Clan: RealPlay Postings: 9 |
da kann man bestimmt was machen *Geldbeutelzuck*
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 1344 |
-no comment-
aber meinst wir gehen das Risiko ein? das gibt mächtig Ärger mit den Behörden... spar dir lieber den Weg und die Anmeldegebühr. sorry... __________________ Kassenwart@NetQuarter.org |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 1159 |
*Kreidestrich an die Wand mach*
und noch einer, der es (mal wieder) versucht... Hallo Dominik, das ist auch ein offener Brief an alle anderen 16-17 Jährigen, die sich hier angemeldet haben und zwangsläufig nicht reingelassen werden, weil sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Klartext: Die Lanparty ist ab 18. Das ist vergleichbar mit einer Discothek oder einer Spielhölle oder einem S**-Club... da darfst du auch erst ab 18 (oder gar ab 21) rein. Wenn wir auf dich Rücksicht nämen, stünden wir nicht nur mit einem Bein im Gefängnis... und das ist nicht das erste mal, dass ich das schreibe. Keiner von uns will ins Gefängnis. (Soweit so gut) Und keiner hat was persönlich gegen dich (ehrlich). Aber wir müssen uns an Gesetze halten. Sofern ich bei diesem Event an der Kasse sitze (was sehr wahrscheinlich ist), werde ich auch jeden, der keinen amtlich gültigen Lichtbild-Ausweis mitbringt, der ihm gehört und aus dem klar und deutlich hervorgeht, dass derjenige, der vor mir steht, das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, wieder raus in die Kälte schicken müssen (und ich bin da sehr diszipliniert). Das habe ich auch schon in Rheinberg bei den wwcl-finals gemacht, was für einen Schweizer, der einen langen Anfahrtsweg hatte, besonders hart war. Aber auch er hats mit Würde hingenommen (sein Vater, der ihn gefahren hat, übrigens auch), damit eine Vielzahl anderer Gäste rechtens feiern konnten. Es gibt nämlich auf der anderen Seite auch eine immer grösser werdende Zahl von Lanparties, die aufgelöst werden mussten, weil sich Jugendliche auf der Lanparty befanden und das diversen Eltern nicht gefiel. Und das wollen wir alle nicht, weil das hat für uns rechtliche Konsequenzen, die wir nicht verantworten wollen. Zum Thema Geld: Natürlich bekommst du dein Geld zurücküberwiesen, das ist klar. Wir (und da spreche ich bestimmt für den Verein) bleiben niemandem etwas schuldig. Es ist nicht unsere letzte Ü18-Lanparty, die wir veranstalten (und auch nicht unsere allererste, deshalb habe ich schon Routine in solchen Foren-Beiträgen)... und in einem der nächsten Jahre werden auch wir dich reinlassen, weil du endlich volljährig geworden bist. Dann bekommst du von mir persönlich auch ein oder zwei Cocktails spendiert. (Das als kleinen Trost) In diesem Sinne bis zur nächsten Zockparade. Mit freundlichen Grüßen Nicolas Vilz stellvertretender Abteilungsleiter Server PS: Dass ich hier persönlich mit meinem realen Namen und nicht mit Nickname unterschrieben habe, sollte gewährleisten, dass ich es ernst meine. Falls noch weiterer Gesprächsbedarf besteht, schreibe mich im Dotlan-System an, dann können wir weiter reden. [Editiert von |NQ|DevNiv am 09.Jan.2006 um 21:17] __________________ "of course, everything that goes wrong here is your fault, it says so in your contract..." -- Quark, Startrek DS9, Heart of Stone |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 1806 |
Zum Thema Geld zurückerstatten (und zur bisher gehandhabten Praxis):
Drei Fakten: 1. In unserem System muss sich jeder mit seinem Geburtsdatum anmelden. 2. Eine Lan bekommt ein Mindestalter verpasst. 3. Das System weisst jede Anmeldung zurück, bei der die Person nicht das erforderliche Mindestalter zur LAN-Party aufweisst. --> Wer sein Geburtsdatum falsch einträgt, der täuscht uns absichtlich und mutwillig. Er bringt uns in die Bredouille, weil er uns zu widerrechtlichem Handeln bringen will. Gerade weil eine LAN-Party von den Vorabüberweisungen lebt (und der Veranstalter daraufhin auch plant) kann es nicht sein, dass am Abend dann 20 Minderjährige vor einem stehen und wenn sie nicht eingelassen werden sagen: "Jetzt will ich mein Geld zurück". Das ist unfair und gehört sich nicht. Deshalb hier von mir die klare Ansage (eh seidenn unser Projektleiter entscheidet das noch anders): Wer im Vorfeld (d.h. mind. 2 Wochen vor der LAN) merkt, dass er sich beim Geburtsdatum vertippt hat, der kann uns das mitteilen und bekommt dann sein Geld wohl auch zurückerstattet. Wer versucht uns vorzuführen und in die Halle zu kommen, obwohl er das nach dem Gesetz nicht darf. Der bekommt sicher von uns auch kein Geld zurückerstattet. Das klingt jetzt erstmal hart, aber wir hatten schon so Spezialisten und wir sprechen lieber vorher ein paar klare Worte, als das danach das Geschrei groß ist. __________________ „Badener sind vor allem dann Badener, wenn sie nördlich des Mains für Schwaben gehalten werden“ – Amadeus Siebenpunkt, Deutschland Deine Badener |
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NEW Clan: NetQuarter Postings: 2632 |
Also nun nochmal zur rechtlichen Seite:
Nach dem Jugendschutzgesetz ist das ganze ganz klar. Man darf U18ern indizierte Spiele nicht zugänglich machen (dass sie z.B. den Bildschirm sehen, wo ein indiziertes Spiel läuft), dies wird sonst mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Auch Erziehungberechtigte dürfen keinem 3. gestatten ihren Kindern solche Medien zugänglich zu machen (also eine Vollmacht oder Ähnliches wird explizit vom Jugendschutzgesetz ausgeschlossen!). Um einen Aspekt, der oben etwas falsch dargestellt wurde nicht aussen vor zu lassen: Unter gewissen Umständen dürfen Eltern ihren Kindern daheim indizierte Medien zugänglich machen, kommt jedoch das Nachbarskind dazu machen sie sich schon wieder strafbar... Ihr seht also dass uns da leider die Hände gebunden sind. Nachzulesen ist das ganze unter http://bundesrecht.juris.de/juschg/ und jeder Anwalt mit allen Informationen wird euch das gleiche sagen! Hiermit erkläre diese Diskussion als beendet. [Editiert von |NQ|Cyrus am 09.Jan.2006 um 23:29] __________________ "When I get sad, I stop being sad and be awesome instead. True story." Barney Stinson |
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