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Forum > Arschkarte!

 
 
Sonstiges >> Off Topic > Arschkarte!
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Autor Thema: Arschkarte!
|NQ|Bad Boy D.
20.07.2005 um 23:53 AntwortBenutzerprofilNachricht senden

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Clan: NetQuarter

Postings: 809


www.elektronutte.de
Da meinter gerade eine zweieinhalb Jahre alte Maxtor Platte den Loeffel abgeben zu muessen. Daten sind ersetzbar und wofuer geben Hersteller 3-5 Jahre Garantie? Also mal just bei Maxtor RMA abholen und siehe da: Gerade diese Platte hat nur 1 Jahr Garantie! *AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAARGH*
Bei bay eine 250 gekauft und alle Maxtor werden verscherbelt, wer also in einer Woche interesse an ein paar Maxtorplatten hat, die bei mir noch laufen, meldet sich bitte!
__________________
We'd hurdle down the mountain so fast that the crack of our bodies hitting the tree wouldn't even resonate in their ears before we'd pounce up and say 'I'm OK.' They know were not OK. Hell, even if they miss that pair of squirrels running away with our hacky sacks, one glance down at the color of the snow would hint that there might be some trauma.

 
|NQ|devil
21.07.2005 um 09:09 AntwortBenutzerprofilNachricht senden
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Clan: NetQuarter

Postings: 909


WoW!
Ähhhh... was du wolle?


__________________
I'll be back!

 
|NQ|Emery
21.07.2005 um 12:53 AntwortBenutzerprofilNachricht senden

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Clan: NetQuarter

Postings: 1479


ich auch nix verstehe
__________________

 
|NQ|BRAINLESS
21.07.2005 um 13:36 AntwortBenutzerprofilNachricht senden

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Clan: NetQuarter

Postings: 1344


-no comment-
er beschwert sich über sich selbst dass er beim Kauf nicht auf die garantiedauer geachtet hat.

hat wohl ne super-sonderangebotsplatte gekauft die nur 1 Jahr garantie hat und jetzt beschwert er sich darüber.

*grins*
__________________
Kassenwart@NetQuarter.org

 
|NQ|devil
21.07.2005 um 13:55 AntwortBenutzerprofilNachricht senden
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Clan: NetQuarter

Postings: 909


WoW!
hm... also (hersteller)garantie is doch per gesetz 2 jahre oder? - 1 jahr händler und noch ein jahr hersteller...
__________________
I'll be back!

 
|NQ|BRAINLESS
21.07.2005 um 16:27 AntwortBenutzerprofilNachricht senden

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Clan: NetQuarter

Postings: 1344


-no comment-
jo, die is aber schon 2,5 Jahre alt...
__________________
Kassenwart@NetQuarter.org

 
|NQ|Sunnyman
22.07.2005 um 00:26 AntwortBenutzerprofilNachricht senden

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Clan: NetQuarter

Postings: 1806


Paul ist schon dort... fuer mich kanns nicht mehr weit sein.
|NQ|devil hat folgendes geschrieben:
hm... also (hersteller)garantie is doch per gesetz 2 jahre oder? - 1 jahr händler und noch ein jahr hersteller...


Junge du hast in deiner Rechtsvorlesung auch geschlafen, oder? Gewährleistung bei Neuwahren von Unternehmer zu Verbraucher ist mind. 2 Jahre.

Zu Garantie ist noch nie jemand verpflichtet worden, wäre ja noch schöner.
__________________
„Badener sind vor allem dann Badener, wenn sie nördlich des Mains für Schwaben gehalten werden“

– Amadeus Siebenpunkt, Deutschland Deine Badener

 
|NQ|Scyte
22.07.2005 um 00:58 AntwortBenutzerprofilNachricht senden
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Clan: NetQuarter

Postings: 1660


sunny zustimm.

herstellergarantie ist freiwillig.
händlergewährleistung sind 2 jahre, wobei eigentlich nur 6 monate wirklich wichtig sind denn danach muss der käufer nachweisen können, dass der schaden schon vorher bestand (quasi unmöglich)
davor muss das der händler gegenbeweisen-> sehr gut für käufer
__________________
Queo, ergo facio

 
|NQ|devil
22.07.2005 um 09:32 AntwortBenutzerprofilNachricht senden
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Clan: NetQuarter

Postings: 909


WoW!
|NQ|Sunnyman hat folgendes geschrieben:


Junge du hast in deiner Rechtsvorlesung auch geschlafen, oder? Gewährleistung bei Neuwahren von Unternehmer zu Verbraucher ist mind. 2 Jahre.

Zu Garantie ist noch nie jemand verpflichtet worden, wäre ja noch schöner.


Erstens haben wir besseres in unserer Rechtsvorlesung zu tun gehabt als über sowas zu labern. Zweitens magst ja recht haben - ob du das jetzt Garantie oder Gewährleistung nennst juckt nen Juristen aber nicht uns hier, oder?

David, ich meine es ist ein Jahr der Händler und dann ein weiteres Jahr der Hersteller. Kann aber sein ich irre mich .

__________________
I'll be back!

 
|NQ|Scyte
22.07.2005 um 10:13 AntwortBenutzerprofilNachricht senden
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Clan: NetQuarter

Postings: 1660


|NQ|devil hat folgendes geschrieben:

David, ich meine es ist ein Jahr der Händler und dann ein weiteres Jahr der Hersteller. Kann aber sein ich irre mich .


Bin mir ziemlich sicher, dass es so ist wie ich schreibe. Gewährleistung muss nur der Händler leisten. Der kann sich aber wiederum an den Hersteller bzw. Großhändler richten.
Du hast über die freiwillige Garantie hinaus keine Ansprüche beim Hersteller

__________________
Queo, ergo facio

 
|NQ|Sunnyman
22.07.2005 um 11:23 AntwortBenutzerprofilNachricht senden

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Clan: NetQuarter

Postings: 1806


Paul ist schon dort... fuer mich kanns nicht mehr weit sein.
|NQ|devil hat folgendes geschrieben:
[...] ob du das jetzt Garantie oder Gewährleistung nennst juckt nen Juristen aber nicht uns hier, oder?


In folge dessen, dass du vollkommen andere Rechte aus den zwei Dingen hast juckt es sogar sehr essentiell. Weil nämlich z.B. die Gewährleistung nur Mängel deckt, die bei Kauf schon bestanden haben, während eine Garantie das deckt was in den Garantiebedingungen vereinbart worden ist, und das kann zum beispiel eine Garantie sein, dass das Laufwerk 2 Jahre lang funktionsfähig ist, wenn es nicht runterfällt oder sonst mutwillig beschädigt wird. D.h. wenn sie nach 1 1/2 Jahren den Geist aufgibt musst du denen nur noch beweisen, dass du sie nicht hast fallen lassen und dann MÜSSEN sie sie dir reparieren.
__________________
„Badener sind vor allem dann Badener, wenn sie nördlich des Mains für Schwaben gehalten werden“

– Amadeus Siebenpunkt, Deutschland Deine Badener

 
|NQ|devil
22.07.2005 um 12:15 AntwortBenutzerprofilNachricht senden
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Clan: NetQuarter

Postings: 909


WoW!
Ja schon klar... aber mir gings um das Wort das landläufig so benannt wird. Eine Festplatte hat keine explizit vereinbarte Garantie sondern der Hersteller muss etwas Gewährleisten - aber wenn man das öandläufig Garantie nennt, dann hat das nichts mit den dahinterliegenden juristischen Definitionen zu tun
__________________
I'll be back!

 
|NQ|Sunnyman
22.07.2005 um 13:05 AntwortBenutzerprofilNachricht senden

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Clan: NetQuarter

Postings: 1806


Paul ist schon dort... fuer mich kanns nicht mehr weit sein.
Na ja, mir wird das jetzt zu blöd. Ich halte es für wichtig den Unterschied zu kennen und dann auch nicht absichtlich das falsche Wort zu verwenden. Weil nur so kann man nämlich seine Rechte dann auch sehen und ggfls. wahrnehmen und dann treten solche Verwurschtelungen wie 1J Händler 1J Hersteller gar nicht erst auf.

Wer sich zu dem Thema schnell schlau machen will empfehle ich hiermit einfach:

Gewährleistung: http://www.vis-recht.bayern.de/de/l...ngelhaftung.htm
Garantie: http://www.vis-recht.bayern.de/de/l...g/garantien.htm

oder hier:

http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
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– Amadeus Siebenpunkt, Deutschland Deine Badener

 
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